Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Lieferungen und Leistungen der Strudle Media and Services GmbH (im Folgenden Strudel Agentur) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kund*innen finden selbst dann keine Anwendung, wenn die Kund*innen im Zusammenhang mit ihrer Bestellung oder Beauftragung auf diese hinweist und die Strudel Agentur diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen oder eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

§2 Lieferungen und Leistungen

Angebote der Strudel Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der Strudel Agentur, spätestens mit der Annahme der Lieferung durch den Kunden bzw. die Kundin zustande. Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, unverbindlich.

Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15% können auch ohne gesonderte Informationen verrechnet werden.

Inhalt und Umfang der von der Strudel Agentur geschuldeten Leistungen ergeben sich ohne andere schriftliche Vereinbarungen aus der Auftragsbestätigung der Strudel Agentur.

Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Strudel Agentur behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden.

Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Die Strudel Agentur kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von der Strudel Agentur verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde bzw. die Kundin der Strudel Agentur erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt hat.

Liefertermine verlängern sich für die Strudel Agentur angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von der Strudel Agentur nicht zu vertretenden Ereignissen, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, etc. Die Strudel Agentur behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert.

Im Falle von Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden und der Kundin auf Schadenersatz wegen Lieferverzugs ausgeschlossen, im Übrigen begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5% des vom Lieferverzugs betroffenen Lieferwerts.

Verweigert der oder die  KäuferIn bzw. AuftraggeberIn die bedungene Annahme, trägt er oder sie die Preisgefahr. Die Strudel Agentur ist in diesem Fall berechtigt die Ware auf Name, Gefahr und Kosten des oder der  KäuferIn bzw. VertragspartnerIn einzulagern und darf nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Annahme – ohne den Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises zu verlieren – über die Ware frei verfügen.

§3 Preise und Zahlungsbestimmungen

Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung der Strudel Agentur, ansonsten mangels anderer schriftlicher Vereinbarung aus der im Zeitpunkt der Annahme des Auftrages aktuellen Preisliste.

Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab dem Geschäftssitz der Strudel Agentur. Eine handelsübliche Verpackung der gelieferten Produkte ist in den Preisen eingeschlossen. Sonstige Nebenleistungen insbesondere des Versands, der Fracht, Umwelt- und Abwicklungspauschalen werden dem Kunden gemäß jeweils gültiger Preisliste in Rechnung gestellt.

Die Strudel Agentur behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen, insbesondere infolge von Preiserhöhungen der Lieferanten oder Wechselkursschwankungen eintreten oder nachträglich gesetzliche Abgaben oder Steuern eingeführt oder erhöht werden.

Zahlungen sind unmittelbar nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungszustellung erfolgt mit Lieferung, per Email oder auf dem Postweg. Die Kosten für Leistungen, die über die vereinbarten Pauschalleistungen hinaus in Anspruch genommen werden, bemessen sich nach den jeweils bei Inanspruchnahme gültigen Strudel Agentur Preisen.

Die Strudel Agentur ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden und der Kundin, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist die Strudel Agentur berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf Hauptleistungen anzurechnen.

Der Kunde und die Kundin kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde und die Kundin nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gilt jede einzelne Bestellung als gesondertes Vertragsverhältnis.

Wird von den Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen, kann die Strudel Agentur jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen, einschließlich derjenigen, für die andere Zahlungsbedingungenen vereinbart wurden, werden zur sofortigen Zahlung fällig.

Wird zwischen den Parteien eine Ratenzahlung vereinbart, so wird bei Nichtbezahlung einer Rate der gesamte noch ausstehende Kaufpreis sofort fällig (Terminverlust).Von Strudel Agentur gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen durch den Käufer/Auftraggeber bzw. der Käuferin/Auftraggeberin samt allfälliger Zinsen und Mahnspesen im Eigentum der Strudel Agentur (Eigentumsvorbehalt). Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer bzw. Auftraggeber über die Ware nicht verfügen. Insbesondere darf die Ware nicht veräußert, verpfändet, zur Sicherung übereignet, vermietet oder sonst dritten Personen zum Gebrauch überlassen werden. Bei Vermischung, Verarbeitung oder Verbindung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mit Material, das im Eigentum des Käufers oder der Käuferin  bzw. AuftraggeberIn  oder Dritter steht, bleibt das Eigentum der Strudel Agentur im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen bzw. neuen Sache aufrecht. Der Käufer und die Käuferin verpflichtet sich, der Strudel Agentur für den Fall, dass der Kaufpreis nicht berichtigt wird, ihren Miteigentumsanteil an der neuen Sache an die Strudel Agentur zur Berichtigung der ausstehenden Kaufpreisforderung zu übertragen.

Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der Strudel Agentur an den Kunden, oder bei Anhaltspunkten für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden und der Kundin darf die Strudel Agentur zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des und der KundIn betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen bzw. die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden und der Kundin gegen seine Abnehmer verlangen.

Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch die Strudel Agentur gilt nicht als Vertragsrücktritt.

Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der Strudel Agentur. Der und die KundIn ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf die Gegenstände nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit Strudel Agentur über den Test und Vorführzweck hinaus benutzen.

§4 Vertragsdauer und Kündigung

Verträge können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten schriftlich gekündigt werden.

Bei erheblichen Verstößen gegen die vertraglichen Pflichten einer Vertragspartei, ist die andere Vertragspartei zur sofortigen Kündigung berechtigt. Als wichtigster Grund gilt insbesondere die Nichtzahlung des bedungenen Preises.

§5 Gewährleistung

Die Strudel Agentur gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dabei sind sich die PartnerInnen bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

Die Strudel Agentur übernimmt kein Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des KundIn genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden und der Kundin getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder wenn das Produkt durch den Kunden und die Kundin oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht der Installationsanforderungen der HerstellerIn entsprechen. Die Mängelhaftung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Eine Haftung für Mängel besteht nur, sofern die Ursache des Mangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.

Falls keine abweichende individuelle Regelung getroffen worden ist, verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit Ablieferung. Mängelhaftungsansprüche sind nur mit Zustimmung der Strudel Agentur übertragbar. Weitergehende Garantie und Gewährleistungszusagen der HerstellerInnen gibt die Strudel Agentur in vollem Umfang an den Kunden und die Kundin weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

Bei Vorliegen eines Mangels erfolgt nach Wahl der Strudel Agentur zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Strudel Agentur über. Ist die Strudel Agentur zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt die Strudel Agentur Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der und die KundIn zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Liefert die Strudel Agentur zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der und die KundIn das mangelhafte Produkt herauszugeben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden und der Kundin ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt.

Alle mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten (z. B. Transportkosten, Verpackungskosten) trägt der Kunde und die Kundin, es sei denn, dass sie zum Auftragswert außer Verhältnis stehen.

Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Mangel nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen von der Strudel Agentur berechnet.

Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung, kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art gelten die jeweils aktuellen Abwicklungsrichtlinien und die jeweils aktuelle Preisliste.

Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des und der KundIn, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen oder dem Gesetz zwingend etwas anderes ergibt.

Ist das Geschäft für beide Parteien ein unternehmensbezogenes Geschäft, trifft den Auftraggeber und der Auftraggeberin die Pflicht, Mängel die nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt wurden oder hätten werden müssen, binnen 4 Tagen ab Übergabe der Strudel Agentur anzuzeigen, andernfalls er Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung, des Schadenersatzes wegen des Mangels sowie eines Irrtums über die Mängelfreiheit der Sache nicht geltend machen kann. Diese Rügeobliegenheit samt der daran anknüpfenden Rechtsfolgen trifft den Auftraggeber bzw. Käufer und Auftraggeberin bzw. Käuferin auch, wenn sich der Mangel erst später zeigt.

§6 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

Der Kunde und die Kundin ist nicht befugt, Software zu verändern, zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten. Dies betrifft jedoch keine Änderungen von Konfigurationsdateien. Hinweise auf den Vertrag Produkten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der und die KundIn weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen.

Der Kunde und die Kundin ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Strudel Agentur berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen oder die Software zu vermieten. Leasingverträge über gelieferte Software können nur im Rahmen der jeweiligen HerstellerInnenbedingungen bzw. unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften abgeschlossen werden.

Jede Software ist bei dem und der HerstellerIn registriert und unterliegt im Hinblick auf die Nutzung den jeweiligen HerstellerInnenbedingungen. Der Kunde, die Kundin ist verpflichtet, seine Abnehmer und Abnehmerin auf das Verbot der Mehrfachnutzung der Software und das Verbot der Weiterübertragung der Nutzungsrechte hinzuweisen. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers und Abnehmerin unverzüglich an die Strudel Agentur zu melden.

Die Strudel Agentur übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder UrheberInnenrechte Dritter verletzen. Der und die KundIn hat die  Strudel Agentur von allen gegen sie und ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden und der Kundin gefertigt wurden, hat der Kunde und die Kundin die Strudel Agentur von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und UrheberInnenrechte geltend gemacht werden.

§7 Haftung

Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden und der Kundin - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Die Strudel Agentur haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet die Strudel Agentur nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden und der Kundin.

Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht:

a) wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Strudel Agentur beruht oder die Strudel Agentur vorsätzlich oder grob fahrlässig vertragswesentliche Pflichten verletzt.

b) wenn Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder von der Strudel Agentur zu vertretender Unmöglichkeit geltend gemacht werden.

c) bei von der Strudel Agentur eingeräumten Garantien.

d) für Körperschäden, die auf einer Pflichtverletzung beruhen und die von der Strudel Agentur, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.

Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Ist die Haftung der Strudel Agentur ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, ArbeitnehmerInnen, MitarbeiterInnen, VertreterInnen und Erfüllungsgehilfen.

Die Haftung für einen von der Strudel Agentur zu vertretenden Verlust von Daten oder Programmen ist zudem auf den Schaden begrenzt, der eingetreten ist bzw. wäre, wenn der Kunde oder die Kundin seine Daten innerhalb angemessener Intervalle gesichert hat bzw. hätte (Backup).In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei der Strudel Agentur zu vertretenden Sachschäden begrenzt auf die Deckungssumme der von der Strudel Agentur abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. Die Strudel Agentur ist im Einzelfall bereit, die entsprechende Deckungssumme dem Kunden und der Kundin  mitzuteilen.

§8 EG-Einfuhrumsatzsteuer

Ein Kunde und eine Kundin mit Sitz außerhalb Österreichs hat die Regelungen der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union zu beachten, insbesondere unaufgefordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer an die Strudel Agentur bekannt zu geben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Missachtung hat der Kunde bzw. die Kundin, der Strudel Agentur den dadurch entstehenden Aufwand zu erstatten.

§9 Allgemeine Bestimmungen

Der Kunde bzw. die Kundin  ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

Die Strudel Agentur darf auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber und der Auftraggeberin im Rahmen von Referenzen hinweisen und diese zu werblichen Zwecken nutzen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, keine fest angestellten oder freien MitarbeiterInnen, des anderen Vertragspartners bzw. der Vertragspartnerin, auch bis 2 Jahre nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses, abzuwerben, anzustellen oder in eigenen Dienst- oder Werkvertrags Verhältnissen zu beschäftigen. Bei Zuwiderhandlung verpflichten sich die VertragspartnerIn zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 15.000 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung, an den anderen VertragspartnerIn. Die Vertragsstrafe wird nicht fällig, wenn der andere Vertragspartner bzw. die andere Vertragspartnerin schriftlich einem solchen Vertragsverhältnis zustimmt.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Die Strudel Agentur ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden, bzw. die Kundin an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von der Strudel Agentur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).Der und die KundIn wird darauf hingewiesen, dass seine für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderlichen firmen-, bzw. personenbezogenen Daten mit Hilfe der EDV verarbeitet werden und für geschäftliche Zwecke weiterverwendet werden und erteilt dazu seine ausdrückliche Zustimmung.

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten und Undeutlichkeiten.

Die Strudel Agentur behält sich vor, diese Regelungen regelmäßig zu überprüfen und, soweit gesetzlich erforderlich, anzupassen.
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